Ladeinfrastruktur in Einstellhallen

Die intelligente Ladeinfrastruktur in bestehenden Einstellhallen von Bauten mit einem Mindestwohnanteil von 30 Prozent ermöglicht das sichere Laden von Akkus in Elektrofahrzeugen. Als bestehend gelten Einstellhallen mit einer Baubewilligung vor dem 31. Dezember 2020.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Ladeinfrastruktur in bestehenden Einstellhallen mit Lastmanagement mit mindestens vier betriebsbereiten Ladestationen. Die Ladeinfrastruktur muss mit Ökostrom (naturemade) oder mit einer gebäudeeigenen Photovoltaikanlage betrieben werden.

Unterlagen & Werkzeuge

Hans Bloechlinger
Ihre Kontaktperson für Förderbeiträge Hans Blöchlinger · Mitarbeiter Energieförderung

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