Für den Gesetzesvollzug sind die Gemeinden zuständig. Sie erlassen Verfügungen nach dem kantonalen Energiegesetz. Bei einzelnen Vorschriften des Energiegesetzes wurde der Kanton für den Vollzug als zuständig erklärt (Amt für Wasser und Energie AWE). Für Gemeinden und Fachpersonen bietet die Energieagentur eine Beratung an.
EVEN – elektronischer Vollzug der Energienachweise
EVEN ist die schweizweite Plattform zum Elektronischen Vollzug Energetischer Nachweise.
Energiegesetz in Vollzug und Praxis: Ich beantworte Ihre Fragen.
Ihre Kontaktperson für den Vollzug
Matthias Schelling · Leiter Energie und Bauen
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