Das Förderprogramm Energie des Kantons St.Gallen unterstützt eine Vielzahl von Massnahmen und Aktivitäten rund um Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die Energieagentur St.Gallen setzt das kantonale Förderprogramm im Auftrag des Kantons um – von der Beratung über die Gesuchsprüfung bis zur Auszahlung der Förderbeiträge.
In drei Schritten zum Förderbeitrag
1. Gesuch einreichen
Füllen Sie das Online-Formular auf dem e-Förderportal aus. Bei Unsicherheiten berät Sie die zuständige Fachperson der Energieagentur. Das Gesuch gilt als eingereicht, sobald die Unterlagen bei der Energieagentur eingegangen sind.
2. Prüfung
Die Energieagentur prüft, ob Ihr Gesuch vollständig ist und den Förderrichtlinien entspricht, und sichert Ihnen die Höhe des Förderbeitrags zu. Diese Zusicherung ist befristet gültig – schliessen Sie Ihr Vorhaben vor Ablauf der Frist ab.
3. Abschluss
Melden Sie den Abschluss Ihres Vorhabens vor Ablauf der Zusicherung im e-Förderportal. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen informiert Sie die Energieagentur über die Höhe des Auszahlungsbetrags.
- Gesuch im e-Förderportal einreichen →
- Energieförderung im Kanton St.Gallen – die aktuellen Fördermassnahmen (PDF) →
Was wird gefördert?
Von Beratungsberichten über die Gebäudehülle und den Heizungsersatz bis zu Wärmenetzen und Mobilität – eine Übersicht aller unterstützten Massnahmen finden Sie hier.
Kommunale und nationale Förderung
Die Mehrheit der Gemeinden und Regionen im Kanton St.Gallen bietet ein ergänzendes kommunales Förderprogramm an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Standortgemeinde nach zusätzlichen Förderbeiträgen – es lohnt sich. Für den Heizungsersatz unterstützt zudem die nationale Impulsberatung «erneuerbar heizen».
Möchten Sie weitere Auskünfte über Ablauf, Inhalt oder Umfang eines Förderantrags? Gerne berate ich Sie persönlich.