Automatische Holzfeuerungen leisten in Verbindung mit kommunalen oder regionalen Energiekonzepten einen wichtigen Beitrag zu einer erneuerbaren und sicheren Energieversorgung in Gemeinden und Städten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden automatisch betriebene Holzfeuerungen mit mehr als 70 Kilowatt (kW) Feuerungswärmeleistung (Erstinstallation, Sanierungen/Kesselersatz), die eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. Voraussetzung für Förderbeiträge ist eine Qualitätsbegleitung mit QM mini® oder mit QM Holzheizwerke®. Ist die Holzfeuerung als Bestandteil eines neuen oder erweiterten Wärmenetzes geplant, kann entweder ein Gesuch für eine automatische Holzfeuerung oder für eine Heizzentrale eines Wärmenetzes eingereicht werden.
Unterlagen & Werkzeuge
- Wegleitung zur Fördermassnahme →
- Vorlage für Vollmacht →
- Fördergeldrechner →
- Qualitätsbegleitung QM Holzheizwerke →
Möchten Sie weitere Auskünfte über Ablauf, Inhalt oder Umfang eines Förderantrags? Haben Sie Fragen zum Stand Ihres Antrags?
Persönliche Beratung zu Holzfeuerungen
Wir beraten Sie kostenlos, unabhängig und produktneutral – vom Wärmenetzkonzept bis zum Förderantrag.