Mit Mobilitätskonzepten für Unternehmen und die öffentliche Hand soll eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf öV oder Velo attraktiver werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Mobilitätskonzepte für Betriebe mit mindestens 20 Vollzeitstellen mit definierten Vorschlägen, wie diese Verlagerung erreicht werden soll. Mobilitätskonzepte müssen von einem/r akkreditierten Mobilitätsberater/in durchgeführt werden. Die dazu berechtigten Fachpersonen sind bei den Regionen des Kantons St.Gallen gelistet.
Unterlagen & Werkzeuge
- Liste der Fachpersonen für Mobilitätsberatungen →
- Wegleitung zur Fördermassnahme →
- Vorlage für Vollmacht →
- Fördergeldrechner →
Ihre Kontaktperson für Förderbeiträge
Lorenz Neher · Leiter Energieförderung
Möchten Sie weitere Auskünfte über Ablauf, Inhalt oder Umfang eines Förderantrags? Haben Sie Fragen zum Stand Ihres Antrags?
Persönliche Beratung zum Mobilitätskonzept
Wir beraten Sie kostenlos, unabhängig und produktneutral – vom ersten Konzept bis zum Förderantrag.